Konzept

Die UN-Behindertenrechtskonvention – 2009 in Deutschland in Kraft getreten – verfolgt den Leitgedanken der INKLUSION und sichert damit allen Menschen zu, die uneingeschränkte Teilhabe an allen Aktivitäten zu ermöglichen.

Der Sozialverband Deutschland LV Berlin/Brandenburg nimmt sich der Aufgabe an, das Prinzip der Inklusion in die Tat umzusetzen. Einen Schwerpunkt setzt er deshalb auf die inklusive Mobilität Behinderter. Erfreulicherweise wurden in den letzten Jahren in Berlin und Brandenburg Fortschritte in der barrierefreien Ausgestaltung des öffentlichen Nahverkehrs erzielt, so dass auch gehbehinderte Personen Busse und Bahnen vermehrt nutzen können.


Nicht behebbare Nutzungseinschränkungen ergeben sich jedoch weiterhin durch:

  • Nicht vorhersehbare Defekte an Aufzügen,
  • Überfüllte Busse und Bahnen (Berufsverkehr, Veranstaltungen)
  • Beförderungsbedarf von Tür zu Tür,
  • Körperliche Einschränkungen die eine ÖPNV-Nutzung ausschließen

Es gibt in Berlin über 31.000 außergewöhnlich gehbehinderte Personen (mit steigender Tendenz) und im Land Brandenburg 33.755 Menschen, die nicht oder nur sehr eingeschränkt den ÖPNV nutzen können. Ihnen steht z. Zt. ein (Sonder-)Fahrdienst zur Verfügung, der wegen grundsätzlicher Gegebenheiten nicht inklusiv sein kann.

Die begrenzte Zahl von verfügbaren Fahrzeugen bewirkt u. a.

  • Unpünktlichkeit bis zu erheblichen Wartezeiten (Störungen in der Beförderungskette),
  • mehrtägige Vorbestellung ist erforderlich (keine spontane Nutzungsmöglichkeit),
  • „Lieferwagen“ – Transport,
  • keine Nutzungsmöglichkeit für Berlinbesucher/innen,
  • Beförderung nach Taxitarif ist preiswerter als im exklusiven SFD.

Das Taxi – ein öffentlich verfügbares Verkehrssystem zur individuellen Beförderung – wurde bisher nicht ausreichend einbezogen. Es bietet Dienstleistungen, die im sonstigen ÖPNV nicht vorhanden sind, insbesondere einen „Tür zu Tür“ Service. Mit der breiten Einführung barrierefreier Taxen kann der Weg zu einem inklusiven öffentlichen Verkehr beschritten werden. Neben den spontanen Fahrtmöglichkeiten für gehbehinderte Fahrgäste können auch die anderen Verkehrsträger (Bus, Bahn, Flugzeug) vernetzt werden.
Multifunktionale, barrierefreie Taxen stellen eine neue Dimension der inklusiven Mobilität dar und einen wesentlichen Schritt zur Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen. Sie können so flexibel und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Die noch unzureichende Initiative von Politik, Taxigewerbe und Fahrzeugindustrie vor dem Hintergrund einer fehlenden Lobby für behinderte Menschen soll vom Projekt „InklusionsTaxi – Taxi für Alle“ beschleunigt werden.

Ein barrierefreies Taxi ist für keinen Taxikunden ein Nachteil oder Einschränkung, aber eine neue Mobilitätsdimension für Rollstuhlnutzer/innen

Folgende Handlungsvorschläge für eine Etablierung barrierefreier Taxen in Berlin wurden unterbreitet und sind teilweise bereits im Umsetzungsprozess:

1. Zuschussvergabe an Taxiunternehmer (Anschubfinanzierung)
Taxiunternehmer erhalten Unterstützung zu den Umbaukosten eines Neufahrzeugs bzw. Jahreswagens zu einer barrierefreien Taxe. Als Zuschusshöhe wird vorgeschlagen: 50 bis 60 % der anfallenden Umrüstungskosten, maximal jedoch 10.000.- €. Das Fahrzeug ist verpflichtend innerhalb der nächsten 5 Jahre als barrierefreies Taxi, vermittelt über eine Taxizentrale, einzusetzen. Die eingesetzten Fahrer sollen jeweils mind. 3 Stunden an einer Schulung für Behindertenbeförderung erfolgreich teilgenommen haben. Die erfolgreiche Schulungsteilnahme ist jeweils mit dem P-Schein nachzuweisen (Teilnahmebescheinigung). Der Verstoß gegen die vorgenannten Vereinbarungen kann als Vertragsverletzung bewertet werden und zu einer Rückzahlung des Zuschusses führen, bzw. zur Zahlung eines Bußgeldes.

2. Rechtliche Absicherung eines barrierefreien Angebots im Taxigewerbe.
Änderung der bundesrechtlichen Regelungen und relevanten Verordnungen und Landesgesetze (Taxiordnung u.a.) zur Sicherstellung, dass nach Förderung und Einführung eines barrierefreien Taxiverkehrs dauerhaft 250 bis 400 Konzessionen ausschließlich für barrierefreie Fahrzeuge vergeben bzw. genutzt werden (die TU-Berlin hat in einer Modellrechnung den minimalen Bedarf auf 250 Fahrzeuge beziffert).

3. Langfristige Sicherstellung der Förderung barrierefreier Taxen auch in der Zukunft durch eine Fondsgestützte Umlagefinanzierung oder Förderung der Investitionskosten entsprechend dem ÖPNV.
Um einen Ausgleich für die Mehraufwendungen für barrierefreie Fahrzeuge auch in der Zukunft zu ermöglichen, kann ein Fonds eingerichtet werden. In diesen zahlen die Taxiunternehmer für jede nicht barrierefreie Konzession einen jährlichen Ausgleichsbetrag ein. Betreiber einer barrierefreien Taxe/Konzession sind hiervon befreit. Die Höhe der Zahlung bemisst sich an dem jeweils aktuellen Subventionierungsbedarf und wird jährlich überprüft. Eine Modellrechnung kommt aktuell auf einen Umlagebetrag von 75.-€ pro Jahr je Taxi. Die Einzahlung in den Fonds startet 4 Jahre nach dem Beginn der öffentlichen Förderung (Abschreibung der ersten geförderten barrierefreien Fahrzeuge).  Alternativ werden weiter öffentliche Fördermittel für die erforderliche Umrüstung zur Verfügung gestellt.

4. Vereinheitlichung der Eigenbeteiligung der Nutzer an den Kosten
Für die berechtigte Behinderten-/Nutzergruppe steht das Taxikonto als Finanzierungsinstrument zum Nachteilsausgleich zur Verfügung. Monatlich beträgt die Eigenleistung hier z.Zt. 40.- € (ermäßigt 20.- €). 165.- € stehen monatlich für Fahrkosten insgesamt zur Verfügung. Für den Sonderfahrdienst sind z.Zt. 2,05 € je Fahrt für die ersten 8 Fahrten zu zahlen. Die Eigenbeteiligung muss künftig im Sinne eines Mobilitätsbudgets vereinheitlicht werden. Eine bargeldlose unbürokratische Lösung (Kartenzahlung) ist anzustreben.

5. Missbrauchssicheres Zahlungs- und Abrechnungsverfahren
Betrugssichere Zahlungs- und Abrechnungsverfahren sind mit heutigen digitalen Möglichkeiten (Fahrtnachweis – GPS-gestützt) gegeben. Überwachung der Dienstleistungserbringung kann durch Einbindung von Taxizentrale/n erfolgen.

6. Zusatzleistungen/Service über die Beförderung hinaus:
a) Ergänzung des Taxitarifs um ein erforderliches Leistungsspektrum (z.B. Ankleidehilfe). Zeitabrechnung über Taxameter.
b) Treppenhilfe wird als zusätzlich abrufbares Dienstleistungsangebot außerhalb des Taxigewerbes (z.B. SFD) organisiert.

7. Taxizentralen für die neue Kundengruppe ertüchtigen
Die Vermittlung der Kunden erfolgt über die allgemeine Taxi-Rufnummer bzw. Apps. Spezielle Kommunikationsanforderungen werden über Sonderarbeitsplätze ggf. mit zusätzlichen technischen und persönlichen Optionen (z.B. Spracherkennung ) erbracht.

8. Zuständige Behörde
Die Umsetzung der vorgenannten Anforderungen erfolgt durch das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten (LABO) im Zusammenwirken mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo).

9. Barrierefreie Taxen zertifizieren
Erfüllung der Anforderungen an barrierefreie Taxen (Mindeststandard: DIN 75078) werden jährlich im Rahmen der technischen Untersuchung durch die zuständigen Organisationen wie TÜV, Dekra u.a. überprüft.

10. Finanzierung
a) Die Investitionshilfen bedürfen der Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen des nächsten Doppelhaushalts.
b) Die Umsetzung der veränderten Mobilität ist durch die im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel für das Taxikonto und den Sonderfahrdienst gestaltbar.
c) Der Einsatz von EU- Mitteln wurde geprüft, Finanzierungsmöglichkeiten sind nicht erkennbar.

Für das Land Brandenburg werden sich regionalspezifische Bedarfslagen ergeben!