Barrierefreie Taxis

Barrierefreie Gestaltung von Taxifahrzeugen

Barrierefreie Taxifahrzeuge sollen sowohl mobilitätsbehinderte Personen, einschließlich Rollstuhlnutzer, als auch nichtbehinderte Personen sicher und komfortabel befördern. Der Taxifahrer kann hierfür schnell und ohne Hilfsmittel die entsprechenden Sitzplätze wegklappen, um den Platz für Rollstuhlnutzer zu schaffen.

Opel MT BestuhlungOpel MT innen, 2004

Die Fahrzeugklassen Vans und Utilities ohne Hochdach bis zu neun Sitzplätzen eignen sich mit ihrer attraktiven PKW-Anmutung als Basisfahrzeuge zur barrierefreien Umrüstung. Beispiele:

  • Fahrzeuge bis zu 7 Sitzplätzen: Mercedes Citan, VW Caddy, Opel Combo, Ford Tourneo Connect, Renault Kangoo, Nissan NV 200 etc.
  • Fahrzeuge bis zu 9 Sitzpätzen: Mercedes Vito, Opel Vivaro, Ford Tourneo Custom, Toyota Proace, Renault Trafic, Nissan NV 300 etc.
Helden, LV Selbsthilfe Gerlinde Bendzuck Text: Nadja Heine 16.11.2015 15:30 Helden / E.T. 19.11.2015 / Fotocredit: BZ/Stephanie von Becker

Foto: BZ/Stephanie von Becker

 

 

Die Mindestanforderung für die barrierefreie Gestaltung

soll sich nach der DIN 75078 richten, um eine sichere Beförderung gewährleisten zu können. Die DIN definiert den Komfort- und Sicherheitsstandard zur Beförderung von mobilitätsbehinderten Fahrgästen und Rollstuhlnutzern. Deren kommerzielle Beförderung erfordert diesen Standard, um im Falle eines Unfallschadens nicht wegen Fahrlässigkeit belangt zu werden. Alle namhaften Fahrzeugumrüster, die z.B. dem deutschen Verband VFMP und dem europäischen Verband EMG angeschlossen sind, können die Basisfahrzeuge nach der DIN modifizieren. Diese Werkstätten sind zudem nach ISO 9001 zertifiziert, was einen hochwertigen Umbau des Basisfahrzeugs und entsprechende Garantien gewährleistet. Die Modifikation wird gemäß Freigabe und Unbedenklichkeitsbescheinigung der Fahrzeughersteller des Basisfahrzeugs durchgeführt. Dadurch bleiben die Betriebserlaubnis und der Garantieumfang für das Fahrzeug bestehen.

Eckpunkte der DIN in Auszügen:

  • Die Einfahrt und Innenhöhe für den Rollstuhlnutzerplatz beträgt mindestens 140 cm
  • Die Einfahrtsrampe soll
    • eine Steigung von 20% nicht überschreiten
    • mindestens 350 kg Gewicht tragen können
    • bei Fahrzeugen mit höchstens 7 Sitzplätzen mindestens 75 cm breit sein und maximal einen Höhenunterschied von 30 cm überwinden
    • bei Fahrzeugen mit höchstens 9 Sitzplätzen mindestens 80 cm breit sein und maximal einen Höhenunterschied von 40 cm überwinden

(Um diese Anforderungen erfüllen zu können, ist meist ein Ausschnitt des Fahrzeugbodens am Heck notwendig. Er setzt auch die Ladekante herab, so dass die Einfahrtrampe kürzer gehalten werden kann)

  • Sollte beim Seiteneinstieg der seitliche Schweller höher als 34 cm über Straßenniveau liegen, wird eine Trittstufe benötigt. Im Bereich der Seitentür dienen Haltegriffe als zusätzliche Einstiegshilfe

Seitliche Trittstufe

  • Zur Sicherung des Rollstuhlnutzers wird der Rollstuhl vorne und hinten mit jeweils 2 entsprechenden Gurten inklusive Spannvorrichtung mit dem Fahrzeugboden fest verbunden. Die Person wird mit einem Dreipunktgurt gesichert.

INKLUSIONSTAXI Taxi für alle - ein SoVD Projekt-HD, Endfassung_frame_28(2)

INKLUSIONSTAXI Taxi für alle - ein SoVD Projekt-HD, Endfassung_frame_1(6)

  • Im oberen Heckbereich sind zusätzlich zwei Blinkleuchten anzubringen. Diese sollten zur Beibehaltung des Fahrzeugdesigns möglichst nicht auf dem Dach installiert werden, sondern an der Unterkante der Heckklappe oder hinter der Heckscheibe. Dadurch wird die Assoziation mit einem „Krankenwagen“ vermieden.

Empfehlenswerte zusätzliche Ausstattung

  • Zusätzlich zu den Mindestvorgaben der DIN ist eine Luftfederung an der Hinterachse des Taxis empfehlenswert. Dies erhöht den Federungskomfort für den Fahrgast im Rollstuhl und ermöglicht eine Heckabsenkung, die das Hochschieben des Rollstuhls erleichtert.
  • Die Rampe sollte nicht hinter der Heckklappe des Fahrzeugs stehen bleiben, wenn kein Rollstuhlnutzer befördert wird. Besser ist die sog. „Taxirampe“. Sie wird nach innen geklappt und bedeckt den Bodenausschnitt. So hindert sie nicht beim Beladen mit Gepäck und es entsteht wieder der original ebene Kofferboden.
  • Drehklapp-Sitze in der 3. Sitzreihe, die weggeklappt werden, falls ein Rollstuhlnutzer befördert wird. So werden die Sitze zur Kleingruppenbeförderung bereitgehalten.

  • Ein Schwenksitz seitlich zur Platzierung des gehbehinderten Fahrgastes außerhalb des Fahrzeugs erleichtert den Einstieg.
  • Future Safe ist eine Kopf- und Rückenstütze für Rollstuhlnutzer. Sie erfordert die Anpassung an die unterschiedlichen Sitzpositionen und Rollstuhltypen durch den Taxifahrer. Das System wird empfohlen, um die Verletzungsgefahr im Falle eines Unfalls zu verringern.

 

 

  • Kontraststreifen an der Trittstufe und tastbares Kartenlesegerät zur bargeldlosen Bezahlung für Fahrgäste mit Sehbeeinträchtigungen.